Fördermöglichkeiten für Waldbesitzer

Für die Beseitigung von Schadereignissen (Trockenheit, Käfer, …) können Waldbesitzer Fördergelder vom Land beantragen. Bezuschusst wird die Aufarbeitung von dürren Bäumen mit 6,- €/Fm. Auch hier ist die Bagatellgrenze für die Antragstellung 250,- €. Das heißt, der Waldbesitzer muss mindestens 42 Fm dürres Holz einschlagen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Waldbesitzer zu einem Antrag zusammenschließen. Das aufgearbeitete Holz muss beim Revierleiter vorgezeigt werden, damit dieser die Aufarbeitung bestätigen kann.

Weiterhin stellt das Land Mittel für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung:

  1. Zum einen werden der Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen gefördert. Bäume mit einem bestimmten Durchmesser werden für 10 bzw. 20 Jahre geschont; für jeden Baum bekommt der Waldbesitzer zwischen 70 und 200 € (10 Jahre) bzw. 200 und 550 € (20 Jahre). Maximal 5 Bäume pro Hektar sind förderfähig. Folgende Durchmesser in 1,3m Höhe müssen die Bäume haben:
  • Eiche: 80 cm
  • Buche, Esche, Bergahorn: 65 cm
  • Waldkiefer: 50 cm
  • Linden, Birken, Weiden, Wildobst, Elsbeere, Kirsche, Feldahorn 40 cm
  1. Zum anderen wird die Ausweisung von Habitatbaumgruppen (HBG) gefördert. Unter einer HBG versteht man eine Gruppe von Bäumen, bei der mindestens 1 Baum ab 30 cm Durchmesser eine Sonderstruktur aufweist. Diese Sonderstrukturen können:
  • Pilzbefall
  • Stehendes Totholz
  • Höhlen
  • Bizarre Wuchsformen
  • Kronenabbrüche sein.

Um diesen Charakterbaum wird eine Gruppe von mindestens 7 und maximal 15 Bäumen mit einem Mindestdurchmesser von 30cm ausgewiesen und dauerhaft markiert. Für die Dauer von 20 Jahren erfolgt keinerlei Nutzung in diesen HBG. Maximal 15 Bäume pro Hektar (1 HBG mit 15 Bäumen oder 2 HBG mit je 7 Bäumen) sind förderfähig. Die Förderhöhe beträgt bei

  • Eichen 3700,-€ (HBG mit 7 Bäumen, jeder weitere Baum 518,-€)
  • Buchen 2650,-€ (HBG mit 7 Bäumen, jeder weitere Baum 371,-€)
  • Sonst. Laubholz 2150,-€ (HBG mit 7 Bäumen, jeder weitere Baum 301,-€)
  • Nadelholz 2500,-€ (HBG mit 7 Bäumen, jeder weitere Baum 350,-€)

Stichtage für das Einreichen von Förderanträgen sind immer der 31.01. und der 31.07. eines Jahres.

Informationen zur Förderung, zu in Frage kommenden Bäumen / Baumgruppen, zur Aufarbeitung von Schadholz erhalten Sie bei Revierleiter Martin Rösler (0175/2230283, martin.roesler@main-tauber-kreis.de).

Fördersachverständiger im Forstamt ist Thomas Eckard (09341/82-5207, thomas.eckard@main-tauber-kreis.de), der Ihnen bei der Antragstellung und Detailfragen gerne weiterhilft.