Nadelstammholz muss vom Waldbesitzer vermessen werden, Laubholz übernimmt der Revierleiter. Bei der Vermessung ist folgendes zu beachten (Vermessen von Holz):
Längenmessung
- Die Messung beginnt kurz hinter dem Stammfuß bei halber Fallkerblänge
- Nur ganze Meter aushalten!
- Immer ein Übermaß von mindestens 1% der Länge zugeben (bei 16 m wären das 16 cm) → am besten IMMER 20 cm Übermaß zugeben
- An die Stirnfläche wird immer die Länge OHNE Zumaß angeschrieben
Durchmessermessung
- Die Durchmesserermittlung erfolgt bei halber Stammlänge, ohne dass das Zumaß eingerechnet ist (bei einem 16 m langem Stamm mit einem Zumaß von 20 cm → Gesamtlänge also 16,20 m → wird der Durchmesser bei 8 m gemessen)
- Der Durchmesser wird IMMER auf ganze Zentimeter abgerundet!
- Bei Stämmen unter 20 cm Durchmesser erfolgt die Messung einfach; bei Stämmen über 20 cm Durchmesser wird zweimal kreuzweise gemessen. Hierbei werden beide Durchmesser auf ganze Zentimeter abgerundet, gemittelt und wieder abgerundet.
- Die Durchmesserermittlung wird immer MIT Rinde gemessen
- An die Stirnfläche wird der Durchmesser angeschrieben