Gebührenordnung für Nicht-Mitglieder

Gebührenordnung des Waldwirtschaftsvereins für NICHTMITGLIEDER

Die Gebührenordnung wird festgesetzt um die Abrechnungen bei Holzverkäufen zu vereinfachen.

Nach Abrechnung der u.g. Gebührensätzen fallen für die genannten Arbeitsumfänge KEINE weiteren laufenden Kosten für den Waldbesitzer an.

Zusatzkosten für Fuhrunternehmer (z.B. Submission, Brennholz,etc.), Dienstleistungen des WWV und der Forstverwaltung welche auf Stundenbasis geleistet werden, usw. werden gesondert verrechnet.

Die genaue Zusammensetzung der Gebührensätze sind bei Bedarf jederzeit beim Rechnungsführer einzusehen

 

Leistung Gebühr
Verkauf aus gemeinsamem Holzeinschlag 1,50€/Fm
Brennholzvermittlung aus Privatwald 0,50€/Fm
Dienstleistungen des WWV auf Stundenbasis

–       Grenzen, Grundstücke suchen und markieren (ohne Materialkosten)

–       Zäune abbauen (zzgl. Entsorgung und Maschinenstunden)

25,00€/h
Die Gebühren der Holzverkaufsstelle werden separat über die Holzverkaufsstelle abgerechnet.

Die obige Gebührenliste erfasst nur „Standardverkäufe“. Über Gebühren für Sonderfälle, wie z.B. Verkauf von Holz auf der Wertholzsubmission, Zufuhr Brennholz, o.ä. geben wir jederzeit gerne Auskunft.