Bundesnaturschutzgesetz regelt, wann Bäume gefällt werden dürfen

Hecken dürfen generell nur im Winter gerodet werden. Jeder, der einen Baum fällen will, muss vorher sehr genau prüfen, ob nicht doch eventuell Vögel brüten, Fledermäuse sich in den Spalten angesiedelt haben, Haselmäuse in kleinen Baumhöhlen ihre Jungen aufziehen oder ein Hornissenstaat hier zuhause ist.

Mehr dazu in den Fränkischen Nachrichten:

Keine Befristung mehr fürs Baum fällen – Fränkische Nachrichten – fnweb.de

Keine Befristung mehr fürs Baum fällen – Fränkische Nachrichten

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