Besitzer müssen Wälder auf Borkenkäfer kontrollieren

Fraßgänge von Borkenkäferlarven Foto: Forstamt Main-Tauber

Fraßgänge von Borkenkäferlarven
Foto: Forstamt Main-Tauber

Die Wälder im Main-Tauber-Kreis leiden unter den Folgen des heißen und trockenen Sommers 2018. Um Folgeschäden vorzubeugen, bittet das Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis die Waldbesitzer, die Bäume auf ihren Waldgrundstücken regelmäßig zu überprüfen. Grundsätzlich müssen Bäume, die von Schädlingen befallen sind, eingeschlagen werden, um schlimme Folgen zu verhüten.

„Die Meteorologen warnen vor einem erneuten Dürresommer, und die Wasserspeicher im Boden sind jetzt schon angespannt. Die Bäume haben keine Reserven mehr, zusätzliche Belastungen abzuwehren“, erklärt Forstamtsleiterin Dagmar Wulfes.

Höchste Gefahr droht dem Wald vom Fichtenborkenkäfer. Die Fichten sind durch die extreme Hitze des Vorjahres und die lang andauernde Trockenheit geschwächt, so dass sie einem Käferbefall nicht viel Widerstand entgegensetzen können. Außerdem hat der Sturm „Eberhard“ einzelne Bäume umgerissen, die jetzt ideale Brutmöglichkeiten bieten. Werden befallene Bäume nicht rasch eingeschlagen und entfernt, kann sich die Käferpopulation sehr rasch aufbauen. Je frühzeitiger ein Befall entdeckt und je konsequenter gehandelt wird, umso besser.

Im Jahr 2018 konnten sich drei Generationen von Borkenkäfern entwickeln. Die letzte Generation hat überwintert und schwärmt bei den sommerlichen Witterungsbedingungen der Osterwoche. Die Käfer bohren sich in die Rinde von Fichten ein, um dort zu brüten.

Das erste Anzeichen ist braunes Bohrmehl an den Rindenschuppen oder an Spinnweben am Stammfuß. Später platzt die Rinde am oberen Stamm ab. Erst ganz zum Schluss verfärbt sich die grüne Krone, und die Nadeln fallen ab. Befallene Bäume müssen rasch eingeschlagen werden – auch Bäume, die vom Sturm umgerissen wurden.

„Borkenkäfer kennen keine Grundstücksgrenzen. Ich appelliere daher an die Verantwortlichkeit jedes Waldeigentürmers, denn Nachlässigkeiten einiger weniger können einen Flächenbrand auslösen“, schließt Dagmar Wulfes.

Waldbesitzer sind nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, ihre Bestände zur Abwehr von Schäden zu kontrollieren, alle vom Borkenkäfer befallene Bäume einzuschlagen und das befallene Kronenmaterial zu beseitigen.

Das Holz soll in Stammteile mit 5,15 Metern Länge und einem Mindestdurchmesser am dünneren Ende von 14 Zentimetern mit Rinde aufgearbeitet und auf einen zentralen Lagerplatz gelagert werden. Der Förster kann auch Dienstleister für den Holzeinschlag vermitteln.

Das Land fördert verschiedene Maßnahmen des integrierten Waldschutzes, um die Waldbesitzer zur Abwendung und Bewältigung der Käfergefahr zu unterstützen, zum Beispiel das Zerhacken befallener Baumkronen und Resthölzer und das Umlagern von aufgearbeitetem Käferholz in weniger befallsgefährdete Waldteile. Außerdem wird die Wiederaufforstung nach Käferschäden gefördert. Auskünfte hierzu erteilt Thomas Eckard vom Forstamt, Telefon 09341-825207). Weitere Informationen gibt es hier.

Forstamt Main-Tauber