Die Borkenkäfer stehen in den Startlöchern – Privatwaldbesitzer müssen tätig werden

Fichte mit Borkenkäferbefall im Winter: Zu erkennen an den abplatzenden Rindenstücken im oberen Stammbereich.<br/>Foto: Forstamt Main-Tauber

Fichte mit Borkenkäferbefall im Winter: Zu erkennen an den abplatzenden Rindenstücken im oberen Stammbereich.
Foto: Forstamt Main-Tauber

Die Wälder leiden unter den Folgen der heißen und trockenen Jahre 2018 bis 2020. Viele Bäume sind vertrocknet oder wurden von Schädlingen befallen. Das Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist alle Privatwaldbesitzer darauf hin, befallene Bäume rasch aufzuarbeiten und aus dem Wald zu verbringen. Besonders betroffen sind Fichten, weil sie aufgrund des Wassermangels geschwächt sind und die Fichtenborkenkäfer gute Entwicklungsbedingungen vorgefunden haben.

„Die Bäume sind geschwächt und können einem Borkenkäferbefall nur wenig Widerstand entgegensetzen. Die Borkenkäfer haben in den letzten Jahren die Gelegenheit zur Entwicklung genutzt und konnten sich massenhaft vermehren“, informiert Karlheinz Mechler, Leiter des Forstamts. „Die einzige erfolgversprechende Maßnahme ist, befallene Bäume frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten. Ein wichtiger Zeitpunkt ist jetzt gekommen, weil viele Käfer voll entwickelt unter der Rinde überwintert haben und nur auf sommerliche Temperaturen warten, um dann auszufliegen und andere Bäume zu befallen. Zurzeit erkennt man befallene Fichten daran, dass Rindenstücke in den oberen Stammteilen abplatzen; die Baumkronen aber noch grün sind“, sagt Karl-Heinz Mechler.

Waldbesitzer sind nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, zu Abwehr von Waldschäden ihre Waldbestände zu kontrollieren, alle vom Borkenkäfer befallene Bäume einzuschlagen und das befallene Kronenmaterial zu beseitigen.

Wichtig ist die Kontrolle auf Käferbefall im Spätwinter, um überwinternde Käfer abschöpfen zu können: Merkmale sind abplatzende Rindenstücke im oberen Stammbereich, während die Baumkrone noch grün ist. Weiterhin wichtig ist die Kontrolle nach dem Frühjahrsflug ab Mitte Juni, wenn die Brut sich unter der Rinde entwickelt. Merkmale hierzu sind Bohrmehl in den Rindenschuppen am Stammfuß und auf Blättern der Begleitvegetation und abgeworfene grüne Nadeln am Boden.

Das Holz, das über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden soll, muss in Stammteile mit 5,15 Meter Länge und einem Mindestdurchmesser am dünneren Ende von 16 Zentimeter mit Rinde aufgearbeitet und auf einen zentralen Platz gelagert werden. Der Förster kann auch Dienstleister für den Holzeinschlag vermitteln.

Das Land fördert verschiedene Maßnahmen des integrierten Waldschutzes, um die Waldbesitzer zur Abwendung und bei der Bewältigung der Käfergefahr zu unterstützen wie beispielsweise das Zerhacken befallener Baumkronen und Resthölzer und das Umlagern von aufgearbeitetem Käferholz in weniger befallsgefährdeten Waldteilen. Zusätzlich wird eine Aufarbeitungsbeihilfe gewährt. Außerdem wird die Wiederaufforstung nach Käferschäden gefördert. Auskünfte hierzu erteilt Thomas Eckard vom Forstamt im Main-Tauber-Kreis unter der Telefonnummer 09341/82-5207.

Forstamt Main-Tauber