Borkenkäfer findet gute Bedingungen zur Vermehrung

Warme Frühjahrstemperaturen und wenig Niederschlag bieten den Borkenkäfern gute Bedingungen zur Vermehrung. Der Borkenkäfer hat sich in den vergangenen Wochen frisch in gesunde Bäume eingebohrt. Das Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis fordert daher alle Waldbesitzer dringend auf, ihre Fichtenbestände regelmäßig, mindestens vierzehntägig, auf Käferbefall zu kontrollieren, befallene Bäume rasch einzuschlagen sowie das Reisig in geeigneter Weise zu beseitigen.

„Nur eine wirksame Bekämpfung verhindert einen größeren Käferholzanfall in den nächsten Wochen und Monaten“, erklärt Forstamtsleiter Karlheinz Mechler.

Erkennbar ist ein frischer Befall an kaffeepulverähnlichem Bohrmehl am Stammfuß scheinbar gesunder Bäume. Wenn gewartet wird, bis die Rinde herunterfällt oder die Krone rot oder braun wird, ist es meist schon zu spät, und die Borkenkäfer sind bereits ausgeflogen. Altes, dürres Holz muss aus Forstschutzgründen nicht entfernt werden, denn die Borkenkäfer besiedeln nur lebendige Bäume. „Waldbesitzer können sich in Zweifelsfällen vom zuständigen Förster beraten lassen“, sagt Mechler.

Vermarktung von Borkenkäferholz

Der Holzmarkt ist mit Fichtenholz überfüllt, daher liegen die Preise für frisches Käferholz um oder unter dem Brennholzniveau. Ein Absatz kann derzeit aufgrund der Coronakrise nicht garantiert werden. Abgestandenes, dürres Käferholz ist faktisch unverkäuflich. Daher empfiehlt sich laut Forstamt, Borkenkäferholz selbst als Brenn- oder Bauholz zu verwerten oder zu hacken. Wenn dies nicht möglich ist, können stärkere Fichten zu Fixlängen aufgearbeitet und verkauft werden.

Die Fichtenstämme sollten mit einer Länge von fünf Metern plus 15 Zentimeter Zugabe ausgehalten werden. Hierbei sollte der Zopfdurchmesser am dünnen Ende mindestens 20 Zentimeter mit Rinde betragen. Das Holz muss gesundgeschnitten werden und darf nicht rissig sein. Der Mittendurchmesser sollte an einer Seite angeschrieben werden. Waldbesitzer sollten die Verkaufsmöglichkeit und den Lagerplatz vor der Aufarbeitung mit ihrem zuständigen Förster absprechen.

Fördermöglichkeiten 

Um Waldbesitzer in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, bietet das Land Baden-Württemberg verschiedene Fördermöglichkeiten an. Die Aufarbeitung und Beseitigung von befallenem Holz wird auf verschiedene Weise gefördert. Waldbesitzer können Beihilfen zur Aufarbeitung, zur Entrindung, zur fortschutzgerechten Lagerung und zum Hacken von befallenem Holz erhalten. Ebenso wird das Neuanpflanzen der Schadflächen gefördert. Betroffene Waldbesitzer können sich bei ihrem Förster beraten lassen. Direkte Anfragen zu den Fördermöglichkeiten können auch an das Forstamt, Thomas Eckard, Telefon 09341/82-5207, E-Mail: thomas.eckard@main-tauber-kreis.de, gerichtet werden.

Forstamt Main-Tauber